Rechtliche Risiken bei Datendiebstahl

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2011.11.08 > Unternehmen müssen sich präventiv gegen Hackerattacken auf personenbezogene Daten schützen. Gehen in einem Unternehmen personenbezogene Daten verloren und werden diese in der Folge missbräuchlich verwendet, so ergeben sich wichtige Haftungsfragen, die aufgrund undeutlicher Gesetzesformulierungen gerichtlich nach wie vor nicht restlos geklärt sind. Grundsätzlich müssen sich Unternehmen präventiv gegen Hackerattacken schützen. Andernfalls riskieren sie – abgesehen von den bekannten Imageschäden – auch haftungsrechtliche Folgen seitens ihrer Kunden. Es ist die Pflicht jedes Unternehmens, die Sicherheit personenbezogener Daten nach §14 Datenschutzgesetz (DSG) durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten. Im Falle eines Datendiebstahls und der missbräuchlichen Verwendung der Daten sind die davon Betroffenen umgehend zu informieren. Link